Elektroplanung nach HOAI

Um unsere Arbeiten zeit- und kostensparend durchführen zu können, muss im Vorfeld eine umfangreiche und detaillierte Planung stattfinden. Wir von Troll Elektrotechnik bieten qualifizierte Planungsleistungen, die genau auf die Bedürfnisse unserer Kunden abgestimmt sind.

Unser Team aus qualifizierten Fachkräften mit langjähriger Berufserfahrung im Bereich der Projekt- und Elektroplanung erarbeitet mit Blick auf Funktionalität, Qualität und Wirtschaftlichkeit kleinere aber auch komplexere Konzepte für eine erfolgreiche Energieversorgung.

Mit unseren Planungsleistungen sind wir hauptsächlich für Energieversorgungsunternehmen, Kommunen, Industrieunternehmen, das Gewerbe und im Handwerk tätig.

Elektrische Netze - Errichtung, Betrieb, Modern­isierung

Planungsleistungen nach HOAI

Grundleistungen:

  • Klären der Aufgabenstellung aufgrund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers im Benehmen mit dem Objektplaner
  • Ermitteln der Planungsrandbedingungen und Beraten zum Leistungsbedarf und ggf. zur technischen Erschließung
  • Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

Besondere Leistungen:

  • Mitwirken bei der Bedarfsplanung für komplexe Nutzungen zur Analyse der Bedürfnisse, Ziele und einschränkenden Gegebenheiten (Kosten, Termine und andere Rahmenbedingungen) des Bauherrn und wichtiger Beteiligter
  • Bestandsaufnahmen, zeichnerische Darstellung und Nachrechnen vorhandener Anlagen und Anlagenteile
  • Datenerfassung, Analysen und Optimierungsprozesse im Bestand
  • Durchführungen von Verbrauchsmessungen
  • Endoskopische Untersuchungen
  • Mitwirken bei der Ausarbeitung von Auslobungen und bei Vorprüfungen für Planungswettbewerbe

Quelle: Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), Anlage 15, Grundleistungen und Besondere Leistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung

Grundleistungen:

  • Analysieren der Grundlagen, Mitwirken beim Abstimmen der Leistungen mit den Planungsbeteiligten
  • Erarbeiten eines Planungskonzepts, dazu gehören z.B. Vordimensionieren der Systeme und maßbestimmenden Anlagenteile, Untersuchen von alternativen Lösungsmöglichkeiten bei gleichen Nutzungsanforderungen einschließlich Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung, zeichnerische Darstellung zur Integration in die Objektplanung unter Berücksichtigung exemplarischer Details, Angaben zum Raumbedarf
  • Aufstellen eines Funktionsschemas bzw. Prinzipschaltbildes für jede Anlage
  • Klären und Erläutern der wesentlichen fachübergreifenden Prozesse, Randbedingungen und Schnittstellen, Mitwirken bei der Integration der technischen Anlagen
  • Vorverhandlungen mit Behörden über die Genehmigungsfähigkeit und mit den zu beteiligten Stellen zur Infrastruktur
  • Kostenschätzung nach DIN 276 (2. Ebene) und Terminplanung
  • Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

Besondere Leistungen:

  • Erstellen eines technischen Teils eines Raumbuches
  • Durchführen von Versuchen und Modellversuchen

Quelle: Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), Anlage 15, Grundleistungen und Besondere Leistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung

Grundleistungen:

  • Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Betrachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zum vollständigen Entwurf
  • Festlegen aller Systeme und Anlagenteile
  • Berechnen und Bemessen der technischen Anlagen und Anlagenteile, Abschätzungen von jährlichen Bedarfswerten (z.B. Nutz-, End- und Primärenergiebedarf) und Betriebskosten; Abstimmen des Platzbedarfs für technische Anlagen und Anlagenteile; Zeichnerische Darstellung des Entwurfs in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab mit Angaben maßbestimmender Dimensionen; Fortschreiben und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen; Auflisten aller Anlagen mit technischen Daten und Angaben z.B. für Energiebilanzierungen; Anlagenbeschreibungen mit Angabe der Nutzungsbedingungen
  • Übergeben der Berechnungsergebnisse an andere Planungsbeteiligte zum Aufstellen vorgeschriebener Nachweise; Angabe und Abstimmung der für die Tragwerksplanung notwendigen Angaben über Durchführungen und Lastangaben (ohne Anfertigen von Schlitz- und Durchführungsplänen)
  • Verhandlungen mit Behörden und mit anderen zu beteiligenden Stellen über die Genehmigungsfähigkeit
  • Kostenberechnung nach DIN 276 (3. Ebene) und Terminplanung
  • Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung
  • Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

Besondere Leistungen:

  • Erarbeiten von besonderen Daten für die Planung Dritter, z.B. für Stoffbilanzen etc.
  • Detaillierte Betriebskostenabrechnung für die ausgewählte Anlage
  • Detaillierter Wirtschaftlichkeitsnachweis
  • Berechnung von Lebenszykluskosten
  • Detaillierte Schadstoffemissionsberechnung für die ausgewählte Anlage
  • Detaillierter Nachweis von Schadstoffemissionen
  • Aufstellen einer gewerkübergreifenden Brandschutzmatrix
  • Fortschreiben des technischen Teils des Raumbuches
  • Auslegung der technischen Systeme bei Ingenieurbauwerken nach Maschinenrichtlinie
  • Anfertigen von Ausschreibungszeichnungen bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
  • Mitwirken bei einer vertieften Kostenberechnung
  • Simulation zur Prognose des Verhaltens von Gebäuden, Bauteilen, Räumen und Freiräumen

Quelle: Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), Anlage 15, Grundleistungen und Besondere Leistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung

Grundleistungen:

  • Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen, einschließlich der Anträge auf Ausnahmen oder Befreiungen sowie Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden
  • Vervollständigen und Anpassungen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen

Quelle: Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), Anlage 15, Grundleistungen und Besondere Leistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung

Grundleistungen:

  • Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung einer Lösung) unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zur ausführungsreifen Lösung
  • Fortschreiben der Berechnungen und Bemessungen zur Auslegung der technischen Anlagen und Anlagenteile, Zeichnerische Darstellung der Anlagen mit einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab und Detaillierungsgrad einschließlich Dimensionen (keine Montage- oder Werkstattpläne), Anpassungen und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen bzw. der GA-Funktionslisten, Abstimmen der Ausführungszeichnungen mit dem Objektplaner und den übrigen Fachplanern
  • Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen
  • Fortschreiben des Terminplans
  • Fortschreiben der Ausführungsplanung auf den Stand der Ausschreibungsergebnisse und der dann vorliegenden Ausführungsplanung des Objektplaners, Übergeben der fortgeschriebenen Ausführungsplanung an die ausführenden Unterenhmen
  • Prüfen und Anerkennen der Montage- und Werkstattpläne der ausführenden Unternehmen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung

Besondere Leistungen:

  • Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerkplaners auf Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchsplanung
  • Anfertigen von Plänen für Anschlüsse von bereitgestellten Betriebsmitteln und Maschinen (Maschinenanschlussplanung) mit besonderem Aufwand (z.B. bei Produktionseinrichtungen)
  • Leerrohrplanung mit besonderem Aufwand (z.B. bei Sichtbeton oder Fertigteilen)
  • Mitwirkung bei Detailplanungen mit besonderem Aufwand, z.B. Darstellung von Wandabwicklungen in hochinstallierten Bereichen
  • Anfertigen von allpoligen Stromlaufplänen

Quelle: Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), Anlage 15, Grundleistungen und Besondere Leistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung

Grundleistungen:

  • Ermitteln von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen in Abstimmung mit Beträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, einschließlich der Wartungsleistungen auf Grundlage bestehender Regelwerke
  • Mitwirken beim Abstimmen der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der andere an der Planung fachlich Beteiligter
  • Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse
  • Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung
  • Zusammenstellen der Vergabeunterlagen

Besondere Leistungen:

  • Erarbeiten der Wartungsplanung und -organisation
  • Ausschreibung von Wartungsleistungen, sowie von bestehenden Regelwerken abweichend

Quelle: Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), Anlage 15, Grundleistungen und Besondere Leistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung

Grundleistungen:

  • Einholen von Angeboten
  • Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen der Preisspiegel nach Einzelpositionen, Prüfen und Werten der Angebote für zusätzlich oder geänderte Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise
  • Führen von Bietergesprächen
  • Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung
  • Erstellen der Vergabevorschläge, Mitwirken bei der Dokumentation der Vergabeverfahren
  • Zusammenstelen der Vertragsunterlagen und bei der Auftragserteilung

Besondere Leistungen:

  • Prüfen und Werten von Nebenangeboten
  • Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Angeboten (Claimabwehr)

Quelle: Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), Anlage 15, Grundleistungen und Besondere Leistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung

Grundleistungen:

  • Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit den ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den Montage- und Werkstattplänen, den  einschlägigen Vorschriften und den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik
  • Mitwirken bei der Koordination der am Projekt Beteiligten
  • Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen des Terminplans (Balkendiagramm)
  • Dokumentation des Bauablaufs (Bautagebuch)
  • Prüfen und Bewerten der Notwendigkeit geänderter oder zusätzlicher Leistungen der Unternehmer und der Angemessenheit der Preise
  • Gemeinsames Aufmaß mit den auszuführenden Unternehmen
  • Rechnungsprüfung in rechnerischer und fachlicher Hinsicht mit Prüfen und Bescheinigen des Leistungsstandes anhand nachvollziehbarer Leistungsnachweise
  • Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnungen der ausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag
  • Kostenfeststellung
  • Mitwirken bei Leistungs- und Funktionsprüfungen
  • Fachtechnische Abnahme der Leistungen auf Grundlage der vorgelegten Dokumentation, Erstellung eines Abnahmeprotokolls, Feststellen von Mängeln und Erteilen einer Abnahmeempfehlung
  • Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran
  • Prüfung der übergebenen Revisionsunterlagen auf Vollzähligkeit, Vollständigkeit und stichprobenartige Prüfung auf Übereinstimmung mit dem Stand der Ausführung
  • Auflisten der Verjährungsfristen der Ansprüche auf Mängelbeseitigung
  • Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel
  • Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts

Besondere Leistungen:

  • Schlussrechnung (Ersatzvornahme)
  • Erstellen fachübergreifender Betriebsanleitungen (z.B. Betriebshandbuch, Reparaturhandbuch) oder computer-aided Facility Management-Konzepte
  • Planung der Hilfsmittel für Reparaturzwecke

Quelle: Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), Anlage 15, Grundleistungen und Besondere Leistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung

Grundleistungen:

  • Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für die Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen
  • Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mangelansprüche gegenüber dem ausführenden Unternehmen
  • Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen

Besondere Leistungen:

  • Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
  • Energiemonitoring innerhalb der Gewährleistungsphase, Mitwirkung bei den jährlichen Verbrauchsmessungen aller Medien
  • Vergleich mit den Bedarfswerten aus der Planung, Vorschläge für die Betriebsoptimierung und zur Senkung des Medien- und Energieverbrauchs

Quelle: Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), Anlage 15, Grundleistungen und Besondere Leistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung

Für die Umsetzung verwenden wir folgende Software:

Referenzen

Wir haben Ihnen ein paar Einblicke in unsere Arbeit zusammengestellt: