Netzanschluss von Erzeugungsanlagen nach VDE-AR-N 4110

Für Anlagenbauer und -betreiber von Stromerzeugungsanlagen gilt seit April 2019 eine neue Regelung: die VDE-AR-N 4110, kurz „TAR Mittelspannung“.

Sie löst die bisher gültige BDEW Mittelspannungsrichtlinie ab und legt die Anforderungen von Planung, Errichtung, Betrieb und Änderung von Anlagen fest, die am Netzanschlusspunkt an das Mittelspannungsnetz eines Netzbetreibers angeschlossen sind bzw. werden.

Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen für Anlagenbetreiber zusammengestellt.

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FAQ für Anlagenbetreiber

Welche Erzeugungsanlagen müssen die Anforderungen der VDE-AR-N 4110 erfüllen?

Für alle Stromerzeugungsanlagen unter 135 kW gilt die VDE-AR-N 4105. Alle Anlagen ab 135 kW Einspeiseleistung mit Anschluss an das Mittelspannungsnetz müssen die Technischen Anschlussregeln nach VDE-AR-N 4110 erfüllen. Ergänzend gilt die Energieanlagen-Anforderungen-Verordnung (EAAV).

Was ist der Zweck der VDE-AR-N 4110?

Der Anteil erneuerbarer Energien im Stromnetz steigt und soll weiter steigen, jedoch ohne dabei die Netzstabilität zu gefährden. Deshalb sind die technischen Anschlussbedingungen für dezentrale Erzeugungsanlagen (EZA) verschärft worden. Diese ermöglichen es dem Energieversorger, alle in das Stromnetz einspeisende Anlagen, wie PV-Anlagen, Biogas oder Windkraftwerke, regelbar zu machen.

Welche Anforderungen müssen die Anlagen nach VDE-AR-N 4110 erfüllen?

Die VDE-A-N 4110 schreibt Anforderungen an Kundenanlagen im Mittelspannungsnetz, wie z.B Erzeugungsanlagen, Speicher, Michanlagen und Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge, und deren Betrieb vor. Einige Energieversorger erweitern die VDE 4110 durch zusätzliche Anforderungen in ihrem Stromnetz. Deshalb muss jede Anlage individuell projektiert werden, um den Anforderungen gerecht zu werden.

Wenn eine Bestandsanlage erweitert wird, welche Anforderungen werden an alte bzw. bestehende Erzeugungseinheiten gestellt?

Altanlagen haben grundsätzlich Bestandsschutz. Die bestehenden Erzeugungseinheiten müssen nicht die Anforderungen der VDE-AR-N 4110 erfüllen. Wesentliche Änderungen, wie z.B. eine Erweiterung durch eine Erzeugungsanlage, sind davon ausgenommen. EZA-Regler müssen jedoch die Anforderungen der TAR 4110 erfüllen, sofern sie auch neue Einheiten nach TAR 4110 regeln.

WICHTIG: Ihr Vorhaben sollte in Bezug auf die VDE-AR-N 4110 in jedem Fall geprüft werden, da die Anforderungen an Ihre Erzeugungsanlage individuell vom Energieversorger festgelegt werden können.

Technische Anschlussregeln (TAR) für Erzeugungsanlagen & Speicher im Mittelspannungsnetz nach VDE-AR-N 4110

FAQ für Anlagenbetreiber

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